Welche ist die beste Versicherung für Reisende?

Die Versicherung für Fahrende ist von größter Bedeutung. Diese Lebensweise erfordert ständige Reisen, die das Fahrzeug zwei verschiedenen Risiken aussetzen können. Aus diesem Grund ist eine Wohnwagenversicherung die beste Wahl für diese Versicherten.

Es ist jedoch auch wichtig, einige Besonderheiten zu beachten, um die richtige Formel zu wählen. Mehr dazu in diesem Artikel.

Versicherung für Fahrende: Welche Einschränkungen gibt es?
Der Begriff „Fahrende“ bezieht sich auf die Gemeinschaft der Reisenden, die über keinen festen Wohnsitz verfügen. Die Lebensweise der Fahrenden beruht daher hauptsächlich auf Mobilität. In Frankreich werden diese Bevölkerungsgruppen manchmal als gesonderte soziale Gruppen wahrgenommen. Sie können daher sozialen Ungleichheiten ausgesetzt sein, da sie nicht systematisch Zugang zu bestimmten Gütern und Dienstleistungen haben.

Dazu gehören zum Beispiel :

Die Eröffnung eines Kontos ;
Die Aufnahme von Bankkrediten ;
Der Abschluss eines Telefonvertrags.
Auch im Bereich der Versicherungen kann es schwierig sein, ein gutes Versicherungsangebot für Fahrende zu finden. Einige Versicherungsgesellschaften gehen nämlich davon aus, dass diese Bevölkerungsgruppen einen Lebensstil mit einer Reihe von spezifischen Risiken führen. Beispielsweise sind viele Versicherer aufgrund der hohen Anfälligkeit von Fahrzeugen für Hagel und Diebstahl nicht bereit, ihnen ihre Dienste anzubieten.

Außerdem verweisen viele Versicherer auf die Schwierigkeit, diese Versicherten zu erreichen. All dies erschwert die Vertragsbeziehungen und führt leider zu einer Form des Ausschlusses.

Glücklicherweise bieten einige spezialisierte Großhandelsmakler Wohnwagenversicherungen an, die speziell auf die Bedürfnisse dieser reisenden Personen zugeschnitten sind.

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Wohnwagen-Wohngebäudeversicherung: Die Lösung für Fahrende?
Fahrende legen oft lange Strecken in Wohnwagen zurück. Da der Wohnwagen sowohl als Fahrzeug als auch als Wohnung dient, muss er versichert sein. Zu diesem Zweck bieten die Versicherer die Wohnwagenversicherung an.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass Wohnwagen, die als Wohnraum für Fahrende dienen, besondere Merkmale aufweisen, die den Abschluss eines Vertrags erforderlich machen. Es handelt sich also nicht um eine einfache Deckung im Zusammenhang mit Freizeitwohnwagen.

Denn diese Wohnwagen sind in der Regel größer, werden im Alltag stärker beansprucht und kosten mehr. Außerdem haben sie häufig ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als die in den Kfz-Versicherungsverträgen für die Haftpflichtversicherung vorgesehene Grenze (500 kg bis 750 kg).

Darüber hinaus stellen diese Wohnwagen eine ständige Hauptwohnung dar. Sie müssen daher als solche versichert werden.

In diesem Zusammenhang bietet eine Wohnwagen-Wohngebäudeversicherung einen umfassenden Schutz, da sie sowohl eine Wohngebäude- als auch eine Kfz-Versicherung vereint.

Welche Versicherungsgarantien gibt es für Fahrende?

Die in Wohnwagenversicherungsverträgen angebotenen Garantien sind denen, die in einer Kfz-Versicherung oder in einem „Multirisk-Hausratvertrag“ enthalten sind, recht ähnlich. Es handelt sich insbesondere um :

Die Haftpflichtversicherung
In allen Versicherungsverträgen für Fahrende ist die erste Garantie die Haftpflichtversicherung (Haftpflicht). Hier wird zwischen der Haushaftpflicht und der persönlichen Haftpflicht der Insassen unterschieden, dank derer der Wohnwagen, seine Insassen und Dritte im Schadensfall gedeckt sind.

Es sei daran erinnert, dass für Wohnwagen mit einem Gewicht von mehr als 750 kg ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muss, der unabhängig von dem des Zugfahrzeugs ist. Darüber hinaus ist für diese gezogenen Elemente ein einheitlicher Fahrzeugschein und eine einheitliche Zulassungskarte erforderlich.

Es sei darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme dieser Grundversicherung der Führerschein B und E erforderlich ist. Außerdem müssen Wohnwagen über ein automatisches Bremssystem verfügen, falls die Anhängerkupplung reißt.

Die Garantie für Verteidigung und Regress
Hierbei handelt es sich um eine Rechtsschutzgarantie. Sie deckt die Kosten für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens im Falle eines Rechtsstreits mit einem Dritten. Genauer gesagt verpflichtet sich der Versicherer, die Kosten für die Verteidigung des Versicherten vor einem Straf- oder Zivilgericht zu übernehmen.

Er verpflichtet sich außerdem, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Dieser Rechtsschutz ist häufig in den Basisgarantien enthalten, die von Versicherungsverträgen für Fahrende angeboten werden.

Die Diebstahl- und Feuergarantie
Die Diebstahlgarantie bezieht sich auf die Güter (Fernseher, wertvoller Schmuck, Computer…), die sich im Wohnwagen befinden. Bei Abschluss dieser Garantie müssen Sie den Versicherer darüber informieren, dass sich eventuell Wertgegenstände im Wohnwagen befinden. Um sich vor Schäden durch Feuer, Explosionen oder Blitzschlag zu schützen, ist es außerdem sehr empfehlenswert, eine Feuerversicherung abzuschließen.

Die Garantie „klimatische Ereignisse“.
Diese Garantie deckt Sachschäden am Wohnwagen, die durch klimabedingte Extremereignisse verursacht werden. Dabei kann es sich um die Last des auf dem Dach angehäuften Schnees, einen Sturm oder auch den Aufprall von Hagel handeln. In diesen Situationen gibt die Garantie „klimatische Ereignisse“ Anspruch auf Entschädigung, vorausgesetzt, Sie können den Schaden belegen.

Der Versicherer verlangt in der Regel eine Bescheinigung (mit Angabe der außergewöhnlichen Intensität des Phänomens) der nationalen Wetterstation, die dem vorübergehenden Abstellplatz am nächsten liegt.

Leider kann das Entschädigungsverfahren bei Fahrzeugen, deren Fahrzeugschein den Vermerk „ohne festen Wohnsitz“ trägt, kompliziert sein. Daher sollten Sie alle Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Die Glasbruchgarantie
Die Glasbruchversicherung ist eine optionale Option. Sie wird jedoch empfohlen, um einen guten Schutz des Wohnwagens und des Zugfahrzeugs zu gewährleisten. Diese Garantie bietet Deckung und gibt Anspruch auf Entschädigung im Falle eines Schadens, der an den Fenstern des Wohnwagens oder der Windschutzscheibe des Zugfahrzeugs festgestellt wird.

Es ist jedoch zu beachten, dass je nach Versicherungsvertrag die Glasbruchgarantie mit einer Selbstbeteiligung einhergehen kann. Die Höhe dieser muss in den Vertragsbedingungen angegeben werden.

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